Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 116350

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Phönix Agency GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 116350
EUID
DEM1201.HRB116350

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1189/22 P-11-9
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Vadim Prodius
Adresse
Gagernstraße 50, 60385 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Baustoffen, Verkauf und Montage von fertigen Bauelementen insbesondere von Zäunen, Terrassenüberdachungen, Carports, Markisen und sonstigen Außenbauelementen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phönix Agency GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 09.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 23.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

31.01.2026

810 IN 1189/22 P-11-9 In dem Insolvenzverfahren Phönix Agency GmbH, Gagernstraße 50, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116350), vertreten durch: Vadim Prodius, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 09.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.01.2026

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