Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Ankauf und das Veredeln von Kunststoffresten, der internationale Handel hiermit und die individuelle Beratung hierüber, die Herstellung von Prototypen und Serien im Bereich Kunststoff sowie die Planung von und Durchführung von Recycling- bzw. Upcyclingprojekten, der Handel im Internet und im Shop, Im- und Export mit Kunststoffprodukten aller Art, die Aufbereitung von Stoffen, welche in Deutschland und Europa teilweise teuer entsorgt werden - insbesondere Kunststoffe -, und deren Recycling sowie Zuführung zu einem neuen Zweck, der Abbruch und die Erbringung von Baudienstleistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Polylot GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 08.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 22.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 13/23 P-13-7 - In dem Insolvenzverfahren Polylot GmbH, Rüsselsheimer Straße 22a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111609), vertreten durch: Onur Hor, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.04.2024
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