Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 125269

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Popaj Transport GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hugo-Kallenbach-Straße 25, 65931 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 125269
EUID
DEM1201.HRB125269

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1503/24 P-5-8
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
BK Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwältin Claudia Bierhals
Adresse
Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 87 00 66 16 0
E-Mail
office@bk-in.eu
Fax
069/ 87 00 66 16 6
Website
www.bk-in.eu

Gegenstand des Unternehmens

Spedition, Transport.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Popaj Transport GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Etnik Popaj, ist am 22.04.2025 um 11:58 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Rechtsanwältin Claudia Bierhals ist als Insolvenzverwalterin bestellt worden. Im Rahmen des eröffneten Verfahrens ist das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 07.07.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 21.07.2025 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und rechtzeitig angemeldete Forderungen als festgestellt. Zudem ist die Prüfung der bis zum 15.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden (§ 177 I 2 InsO). Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 29.06.2026 schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erhoben werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

08.05.2025

810 IN 1503/24 P-5-8 Am 22.04.2025 um 11:58 Uhr ist das Insolvenzverfahren Popaj Transport GmbH, Hugo-Kallenbach-Straße 25, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125269), vertreten durch: Etnik Popaj, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 07.07.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 21.07.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechts...

Originalbekanntmachung

06.04.2026

810 IN 1503/24 P-5-8 In dem Insolvenzverfahren Popaj Transport GmbH, Hugo-Kallenbach-Straße 25, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125269), vertreten durch: Etnik Popaj, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.03.2026

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