Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Handel mit Telekommunikationsdiensten und -artikeln, der Betrieb von Callshop's und Beratungsdienstleistungen im Telekommunikationsbereich, die Erbringung von Friseur- und Kosmetikerleistungern, die Vermittlung von Reiseleistungen, den Handel mit, den Im- und Export von Waren aller Art, soweit eine Genehmigung hierzu nicht erforderlich ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prepaidtrading GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat für den 04.05.2026 einen Stichtag festgelegt, der einer besonderen Gläubigerversammlung entspricht. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.800,00 EUR geleistet wird. Zudem sind Vergütungen und Auslagen für den Insolvenzverwalter sowie für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt worden. Aufgrund der nicht vorhandenen bzw. geringen Masse werden die Mindestvergütung sowie die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 606/19 P-10-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prepaidtrading GmbH, Heinrich-von-Brentano-Straße 9, 55130 Mainz (AG Frankfurt am Main, HRB 101721), vertr. d.: Jawad Akram Mohammed, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 04.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.800,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026
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