Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 101721

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Insolvenzprofil

Prepaidtrading GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heinrich-von-Brentano-Straße 9, 55130 Mainz
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 101721
EUID
DEM1201.HRB101721

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 606/19 P-10-5
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Jawad Akram Mohammed

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit Telekommunikationsdiensten und -artikeln, der Betrieb von Callshop's und Beratungsdienstleistungen im Telekommunikationsbereich, die Erbringung von Friseur- und Kosmetikerleistungern, die Vermittlung von Reiseleistungen, den Handel mit, den Im- und Export von Waren aller Art, soweit eine Genehmigung hierzu nicht erforderlich ist.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prepaidtrading GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat für den 04.05.2026 einen Stichtag festgelegt, der einer besonderen Gläubigerversammlung entspricht. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.800,00 EUR geleistet wird. Zudem sind Vergütungen und Auslagen für den Insolvenzverwalter sowie für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt worden. Aufgrund der nicht vorhandenen bzw. geringen Masse werden die Mindestvergütung sowie die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.

Originalbekanntmachung

13.03.2026

810 IN 606/19 P-10-5 In dem Insolvenzverfahren Prepaidtrading GmbH, Heinrich-von-Brentano-Straße 9, 55130 Mainz (AG Frankfurt am Main, HRB 101721), vertreten durch: Jawad Akram Mohammed, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aufgrund der geringen Masse des Verfahrens sind zugunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anwendung der BGH-Beschlüsse vom 13.07.2006 (IX ZB 104/05) sowie vom 04.02.10, (IX ZB 129/08) gem. § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 2 Abs. 2 InsO antragsgemäß die Mindestvergütung in Höhe von EUR 1.000,00 sowie Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festzusetzen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn d...

Originalbekanntmachung

16.03.2026

810 IN 606/19 P-10-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prepaidtrading GmbH, Heinrich-von-Brentano-Straße 9, 55130 Mainz (AG Frankfurt am Main, HRB 101721), vertr. d.: Jawad Akram Mohammed, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 04.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.800,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026

Originalbekanntmachung

16.03.2026

810 IN 606/19 P-10-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prepaidtrading GmbH, Heinrich-von-Brentano-Straße 9, 55130 Mainz (AG Frankfurt am Main, HRB 101721), vertr. d.: Jawad Akram Mohammed, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Besch...

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