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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Primetime Vision GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse voraussichtlich nicht ausreicht, um die fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der bis zum 06.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 20.07.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht aus. Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 596/25 P-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Primetime Vision GmbH, Flughafenstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, (AG Frankfurt am main HRB 132229), vertr. d.: Tehseen Ahmad (Geschäftsführer), ist am 28.07.2025 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 596/25 P-3-7 In dem Insolvenzverfahren Primetime Vision GmbH, Flughafenstraße 4, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132229), vertr. d.: Tehseen Ahmad, Obertshausen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten voraussichtlich nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 13.04.2026
Originalbekanntmachung
810 IN 596/25 P-3-7 In dem Insolvenzverfahren Primetime Vision GmbH, Flughafenstraße 4, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132229), vertreten durch: Tehseen Ahmad, Obertshausen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 06.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.04.2026
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