Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 89503

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Pro Aktiva Gebäudemanagement GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schlitzer Straße 5, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 89503
EUID
DEM1201.HRB89503

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 469/20 P-1-8
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Hasan Aydinlik
Adresse
Schlitzer Straße 5, 60386 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung und Vermittlung sämtlicher Dienstleistungen als Fliesen-, Platten-, Mosaik-Estrich-, Parkett- und Bodenleger, Raumausstatter, Rohr-und Kanalreiniger, Betonbohrer- und schneider und Asphaltierer (ohne Straßenbau). sowie in den Bereichen Holz- und Bauteneschutz und Einbau von genormten Baufertigteilen ebenso wie in der Kinderspielplatzprüfung gem. DIN EN 1176. Zum Geschäftsgegenstand gehören auch die Erbringung von Dienstleistungen und deren Vermittlung in den Bereichen Gebäude- und Glasreinigung. Hausmeisterdienste, Schönheitsreparaturen und sonstige Renovierungsleistungen aller Art. Sicherheitsdienste mir Erlaubnis gemäß § 34 a GewO, Grünpflege, Straßen- und Gehwegreinigung einschließlich Winterdienste sowie allen sonstigen Dienstleistungen, die mit diesem Unternehmensgegenstand zusammenhängen oder ihm zu dienen geeignet sind. Maurer und Betonbauer.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Aktiva Gebäudemanagement GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 18.05.2026 Widerspruch beim Insolvenzgericht erhoben werden. Wird kein Widerspruch eingelegt, gelten die Forderungen als festgestellt. Zudem ist eine Gläubigerversammlung für den 03.07.2025 anberaumt, auf der über die Einstellung der Verfolgung von Haftungsansprüchen gegen den Geschäftsführer und Gesellschafter der Schuldnerin sowie die Unterlassung von Insolvenzanträgen gegen deren Vermögen beschlossen werden soll. Ist die Versammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Originalbekanntmachung

16.06.2025

810 IN 469/20 P-1-8 In dem Insolvenzverfahren Pro Aktiva Gebäudemanagement GmbH, Schlitzer Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 89503), vertreten durch: Hasan Aydinlik, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 03.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, die Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin und deren Gesellschafter nicht weiter zu verfolgen und insbesondere keinen Insolvenzantrag über dessen Vermögen zu stellen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 16.06.2025

Originalbekanntmachung

10.02.2026

810 IN 469/20 P-1-8 In dem Insolvenzverfahren Pro Aktiva Gebäudemanagement GmbH, Schlitzer Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 89503), vertreten durch: Hasan Aydinlik, Schlitzer Straße 5, 60386 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.02...

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