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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH ist anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Vergütungen und Auslagen für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und einen Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 13.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingelegt werden. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse nach § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
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810 IN 164/22 P-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 12.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.02.2026
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