Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 57455

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Insolvenzprofil

PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 57455
EUID
DEM1201.HRB57455

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 164/22 P-11-6
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Vertriebsunterstützende Maßnahmen im Bereich Marketing jeglicher Art, insbesondere telefonischer Art, Directmailing, Marktforschung sowie die Produktion von Werbung für Fernsehen und Printmedien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH ist anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Vergütungen und Auslagen für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und einen Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 13.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingelegt werden. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse nach § 207 InsO eingestellt worden.

Originalbekanntmachung

05.02.2026

810 IN 164/22 P-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 7.033,18 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträcht...

Originalbekanntmachung

05.02.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 03.02.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 164/22 P-11-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH Rennbahnstraße 72-74 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455), werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR xxx Auslagenpauschale: EUR xxx Umsatzsteuer: EUR xxx Summe: EUR xxx Gründe: Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV EUR xxx. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberich...

Originalbekanntmachung

05.02.2026

810 IN 164/22 P-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 12.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.02.2026

Originalbekanntmachung

06.05.2026

810 IN 164/22 P-11-6 : In dem Insolvenzverfahren PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rech...

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