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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Qytera Software Testing Solutions GmbH ist am 27.05.2025 eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Der Rechtsanwalt Miguel Grosser ist als Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 08.09.2025 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und rechtzeitig angemeldete Forderungen als festgestellt. Eine Gläubigerversammlung ist für den 07.08.2025 um 10:00 Uhr im Gebäude F, Klingerstraße 20, Frankfurt am Main, anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zum Kaufvertrag der materiellen und immateriellen Vermögenswerte an den Geschäftsführer Nicolas Wilson Campero Caballero. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden (§ 177 I 2 InsO). Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 01.06.2026 Widerspruch erhoben werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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810 IN 280/25 Q-17-1 In dem Insolvenzverfahren Qytera Software Testing Solutions GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100212), vertreten durch: Nicolas Wilson Campero Caballero, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 07.08.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Zustimmung zum Kaufvertrag der materiellen und Immateriellen Vermögenswerte an Herrn Nicolas Wilson Campero Caballero Frankfurt am Main, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
810 IN 280/25 Q-17-1 In dem Insolvenzverfahren Qytera Software Testing Solutions GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100212), vertreten durch: Nicolas Wilson Campero Caballero, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026
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