Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 100212

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Qytera Software Testing Solutions GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 100212
EUID
DEM1201.HRB100212

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 280/25 Q-17-1
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Jaffe Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwalt Miguel Grosser
Adresse
Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 24 00 65 0
E-Mail
frankfurt@jaffe-rae.de
Fax
069/ 24 00 65 10
Website
www.jaffe-rae.de

Gegenstand des Unternehmens

Angebot und die Vermarktung, sowie die Schaffung von Dienstleistungsangeboten und Produkten in der Informationstechnologie und dem Qualitätsmanagement, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und die Beratung in diesen Bereichen, mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Qytera Software Testing Solutions GmbH ist am 27.05.2025 eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Der Rechtsanwalt Miguel Grosser ist als Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 08.09.2025 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und rechtzeitig angemeldete Forderungen als festgestellt. Eine Gläubigerversammlung ist für den 07.08.2025 um 10:00 Uhr im Gebäude F, Klingerstraße 20, Frankfurt am Main, anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zum Kaufvertrag der materiellen und immateriellen Vermögenswerte an den Geschäftsführer Nicolas Wilson Campero Caballero. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden (§ 177 I 2 InsO). Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 01.06.2026 Widerspruch erhoben werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gelten die Forderungen als festgestellt.

Originalbekanntmachung

27.05.2025

810 IN 280/25 Q-33-: In dem Insolvenzverfahren Qytera Software Testing Solutions GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100212), vertreten durch: Nicolas Wilson Campero Caballero, (Geschäftsführer), wurde am 27.05.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverp...

Originalbekanntmachung

02.06.2025

810 IN 280/25 Q-17-1 Am 27.05.2025 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Qytera Software Testing Solutions GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100212), vertreten durch: Nicolas Wilson Campero Caballero, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 25.08.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 08.09.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsam...

Originalbekanntmachung

23.06.2025

810 IN 280/25 Q-17-1 In dem Insolvenzverfahren Qytera Software Testing Solutions GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100212), vertreten durch: Nicolas Wilson Campero Caballero, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 07.08.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Zustimmung zum Kaufvertrag der materiellen und Immateriellen Vermögenswerte an Herrn Nicolas Wilson Campero Caballero Frankfurt am Main, 23.06.2025

Originalbekanntmachung

15.03.2026

810 IN 280/25 Q-17-1 In dem Insolvenzverfahren Qytera Software Testing Solutions GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100212), vertreten durch: Nicolas Wilson Campero Caballero, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026

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