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Insolvenzprofil
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Heizungs- und Sanitärtechnik sowie Haustechnik und Elektroinstallationen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & R Haustechnik GmbH ist eröffnet. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird die anstehende Schlussverteilung bekanntgegeben. Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR. Zu berücksichtigen sind Verfahrenskosten, Masseverbindlichkeiten sowie festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von 62.314,02 EUR. Für den Ausfall festgestellte Insolvenzforderungen betragen 0,00 EUR. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Im zweiten Teil wird die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse beschlossen. Als Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 11.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Einstellung und die Schlussrechnung schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.000,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & R Haustechnik GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 11, 60386 Frankfurt, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 0,00. Zu berücksichtigen sind neben den Kosten des Verfahrens sowie den gegebenenfalls laufenden Masseverbindlichkeiten die festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von € 62.314,02 sowie die für den Ausfall festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von € 0,00. Die Gläubiger bestrittener und für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 810 IN 708/21 R-9-4, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
810 IN 708/21 R-9-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & R Haustechnik GmbH, Ferdinand-Porsche-Straße 11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115396), vertr. d.: 1. Reinhard Eichelmann, Dalbergstraße 67, 63739 Aschaffenburg, (Gesellschafter), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 11.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026
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