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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen gem. § 9 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), Röntgen von Luftfracht und Postsendungen sowie Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen mit Sachkundenachweis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO), sowie Objektbewachung.
Am 23.12.2025 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Radius Security GmbH angeordnet und Betriebswirt Alexander Pilgrim zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.02.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 810 IN 1932/25 verbunden, wobei 810 IN 1726/25 führt. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten. Forderungen sind bis zum 12.03.2026 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung ist für den 23.04.2026 anberaumt, um unter anderem einen anderen Insolvenzverwalter und einen Gläubigerausschuss zu wählen sowie über die Fortführung des Unternehmens zu entscheiden.
Originalbekanntmachung
810 IN 1726/25 R-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Radius Security GmbH, Cargo-City-Süd, Geb. 639A, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135155), ist am 23.12.2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Alexander Pilgrim, HWW Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: Frankfurt@hww.eu bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.12.2025
Originalbekanntmachung
810 IN 1726/25 R-33- : In dem Insolvenzantragsverfahren Radius Security GmbH, Cargo-City-Süd, Geb. 639A, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135155), wird der vorläufige Insolvenzverwalter Betriebswirt Alexander Pilgrim ergänzend zu den durch Beschluss vom 23.12.2025 erteilten Ermächtigungen zusätzlich ermächtigt, durch Zustimmung in Rechtsgeschäfte der Antragsgegnerin mit Lieferanten und Dienstleistern Masseverbindlichkeiten bis zu einem Maximalwert von insgesamt 10.000,00 Euro zu Lasten der künftigen Insolvenzmasse im Rang des § 55 InsO zu begründen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1726/25 R-17-1 In dem Insolvenzverfahren Radius Security GmbH, Cargo-City-Süd, Geb. 639A, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135155), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 25.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsbetriebes an den Geschäftsführer der Schuldnerin gemäß § 162 Abs. 1 Nr. l InsO i.V.m. § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO Frankfurt am Main, 27.05.2026
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