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Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RASH GmbH ist am 02.04.2024 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wolfram Feuerhake bestellt worden.
Originalbekanntmachung
810 IN 179/24 R: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RASH GmbH, Mainzer Landstraße 620, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126378), vertr. d.: Tak Bahadur Gurung, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2024 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wolfram Feuerhake, Olkuszstraße 22, 65824 Schwalbach am Taunus, Tel.: 06196/ 90 28 98, Fax: 06196/ 90 28 97, E-Mail: rechtsanwalt@feuerhake.de, Internet: www.feuerhake.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.04.2024
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