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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Durchführung von Erdarbeiten, Kabelverlegung (Glasfaser u. ä.) - Leerrohrverlegung bis 60 cm Tiefe, Pflasterarbeiten, Garten- und Landschaftsbau.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rashica GmbH ist am 25.02.2026 um 12:52 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Eröffnungsgründe sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Cristina Heymann bestellt. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 18.05.2026 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1577/24 R-82 und 810 IN 1599/24 R-82 verbunden, wobei das vorliegende Verfahren führt. Am 15.04.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1519/24 R-10-5 In dem Insolvenzverfahren Rashica GmbH, Westerbachstraße 164, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116256), vertr. d.: 1. Fatmir Rashica, (Geschäftsführer), 2. Bekolli Behar, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 15.04.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.04.2026
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