Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Gegenstand des Unternehmens ist Catering, Veranstaltungen, Vermietung von Räumen für Veranstaltungen sowie von Büroräumen, Kampfsport, Auftragsvermittlung, Ausführung von Rohr- und Trockenbauarbeiten, Kleintransporte bis 3,5 Tonnen, Hausmeisterservice, Buchhaltungsservice sowie Übertragung von Hörfunk und Fernsehen.
Am 14.02.2024 um 11:53 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R&B Company GmbH eröffnet worden. Das Verfahren ist gemäß § 5 II InsO als schriftliches Verfahren angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Mit diesem Verfahren sind die weiteren Verfahren 810 IN 1122/23 R, 810 IN 1114/23 R und 810 IN 780/23 R verbunden, wobei das Verfahren 810 IN 597/23 R führt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 13.05.2024 schriftlich beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 597/23 R-9-5 In dem Insolvenzverfahren R&B Company GmbH, Hanauer Landstraße 553, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113011) wird die Prüfung der bis zum 24.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.07.2025
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