Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
(die Organisation und Durchführung von) Kraftfahrzeugservice und -wartung, Kraftfahrzeugkosmetik, Kraftfahrzeughandel, Reifen- und Felgenhandel, An- und Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen sowie Reifendienst.
Das Insolvenzverfahren gegen die Reifen Weber UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Hamza Slimani vertreten. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen geprüft. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen endete am 27.04.2026. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Dem Insolvenzverwalter ist für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden. Gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 06.07.2026 Einwendungen erhoben werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
810 IN 1081/24 R-10-8 In dem Insolvenzverfahren Reifen Weber UG (haftungsbeschränkt), Friedberger Straße 42, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117743), vertreten durch: Hamza Slimani, Homburger Straße 100c, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 27.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
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