Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a) Die Vermittlung von Fach- und Führungskräften aller Berufsgruppen; b) Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung von Fach- und Führungskräften aller Berufsgruppen; c) Die Personalberatung und die Erbringung sonstiger Personaldienstleistungen; d) Die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen für kerntechnische Anlagen; insbesondere Dienstleistungen zum Rückbau von kerntechnischen Anlagen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REINMÜLLER GmbH, Frankfurt am Main, ist am 23.02.2026 um 15:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 09.01.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Petra Heidenfelder zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin eingeschränkt und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das Verfahren ist mit dem weiteren Verfahren 810 IN 1877/25 R-12 verbunden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 18.05.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Am 05.03.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
810 IN 1762/25 R-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reinmüller GmbH, Kaiserhofstraße 10, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74921), vertr. d.: Johannes Reinmüller, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2026 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1762/25 R-2-1 In dem Insolvenzverfahren REINMÜLLER GmbH, Kaiserhofstraße 10, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74921), vertr. d.: Johannes Reinmüller, Große Bockenheimer Straße 30, 60313 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 05.03.2026
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