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Im Insolvenzverfahren der Renversant GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Timur Sayfutdinov, hat das Insolvenzgericht Frankfurt am Main die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen angeordnet. Für die bis zum 20.05.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen ist die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen Höhe, Grund oder Rang bis zum 03.06.2024. Für die bis zum 16.09.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen endet die Widerspruchsfrist am 30.09.2024. Die Anmeldeunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Forderungen, gegen die innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 90/23 R-15-9 - In dem Insolvenzverfahren Renversant GmbH, Europa-Allee 29, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92337), vertreten durch: Timur Sayfutdinov, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 20.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.02.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 90/23 R-15-9 - In dem Insolvenzverfahren Renversant GmbH, Europa-Allee 29, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92337), vertreten durch: Timur Sayfutdinov, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 90/23 R-15-9 In dem Insolvenzverfahren Renversant GmbH, Europa-Allee 29, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92337), vertreten durch: Timur Sayfutdinov, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.07.2025
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