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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH ist eröffnet. Die Geschäftsführer Martin Manegold und Dominik Zausinger vertreten die Schuldnerin. Im Januar 2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Im März 2026 wurden Vergütungen für die Insolvenzverwalterin sowie für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt. Für das Verfahren ist eine besondere Gläubigerversammlung am 11.05.2026 angesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Es soll eine Schlussverteilung vorgenommen werden, wofür Forderungen in Höhe von EUR 44.400,97 (bzw. EUR 44.336,25 in einer früheren Bekanntmachung) zur Tabelle festgestellt wurden. Ein Massebestand von EUR 29.261,94 steht zur Verfügung, abzüglich noch zu setzender Gerichtskosten und Vergütungen.
Originalbekanntmachung
810 IN 875/23 R-13-5 In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.: 1. Martin Manegold, Wiesloch, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 18.01.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 875/23 R-13-5 In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.: 1. Martin Manegold, Blumenstraße 25, 69168 Wiesloch, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 25.01.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 875/23 R-11-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.: 1. Martin Manegold, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 11.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 44.400,97 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 29.261,94 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 44.336,25 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 29.261,94 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -
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