Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 125651

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Insolvenzprofil

Rhenso GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 125651
EUID
DEM1201.HRB125651

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-11-8
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Insolvenzverwalterin

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen sowie die Forschung auf den Gebieten der Software Engineerings und der künstlichen Intelligenz.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH ist eröffnet. Die Geschäftsführer Martin Manegold und Dominik Zausinger vertreten die Schuldnerin. Im Januar 2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Im März 2026 wurden Vergütungen für die Insolvenzverwalterin sowie für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt. Für das Verfahren ist eine besondere Gläubigerversammlung am 11.05.2026 angesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Es soll eine Schlussverteilung vorgenommen werden, wofür Forderungen in Höhe von EUR 44.400,97 (bzw. EUR 44.336,25 in einer früheren Bekanntmachung) zur Tabelle festgestellt wurden. Ein Massebestand von EUR 29.261,94 steht zur Verfügung, abzüglich noch zu setzender Gerichtskosten und Vergütungen.

Originalbekanntmachung

22.01.2024

810 IN 875/23 R-13-5 In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.: 1. Martin Manegold, Wiesloch, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 18.01.2024

Originalbekanntmachung

25.01.2024

810 IN 875/23 R-13-5 In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.: 1. Martin Manegold, Blumenstraße 25, 69168 Wiesloch, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 25.01.2024

Originalbekanntmachung

06.08.2025

810 IN 875/23 R-13-5 In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertreten durch: 1. Martin Manegold, Blumenstraße 25, 69168 Wiesloch, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festg...

Originalbekanntmachung

26.03.2026

810 IN 875/23 R-11-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.: 1. Martin Manegold, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 37.254,82 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Be...

Originalbekanntmachung

26.03.2026

810 IN 875/23 R-11-8 In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertreten durch: 1. Martin Manegold, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 35.503,29 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin ...

Originalbekanntmachung

26.03.2026

810 IN 875/23 R-11-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.: 1. Martin Manegold, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 11.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2026

Originalbekanntmachung

26.03.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 44.400,97 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 29.261,94 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -

Originalbekanntmachung

18.05.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 44.336,25 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 29.261,94 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -

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