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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Ausführung von Trockenbauarbeiten, Renovierung, Sanierung, Abbrucharbeiten, Verlegung von Fliesen, Platten Elektrokabeln und Sanitärrohren, Montage von Fertigteilen, Gebäude- und Baustellenreinigung und Gerüstbau.
Am 27.03.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Rightnow-Bau GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 05.06.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.08.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen sind bis zum 02.09.2024 beim Insolvenzgericht vorzubringen. Am 12.07.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
810 IN 1357/23 R: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rightnow-Bau GmbH, Röntgenstraße 11-13, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123278), vertr. d.: Daniel-Mihai Cirstea, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.03.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1357/23 R-17-7 In dem Insolvenzverfahren Rightnow-Bau GmbH, Röntgenstraße 11-13, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123278), vertr. d.: Daniel-Mihai Cirstea, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.07.2024
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