Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Betrieb eines Online-Webshops, der Direktverkauf, die Produktion und Herstellung von Reifenbeschriftungen für Fahrzeuge jeglicher Art und Werbeartikel, die Montage von Reifenbeschriftungen für Fahrzeuge jeglicher Art und Werbebeschriftungen, die Lizenzvergabe an Händler für Reifenbeschriftungsprodukte, die infrastrukturelle, kaufmännische Bewirtschaftung von Gebäuden, Gebäudedienstleistungen, der Rückbau und die Revitalisierung von Gebäuden, der Handel bzw. der An- und Verkauf von Medizintechnischen Produkten (National und International), der Handel bzw. der An- und Verkauf von Schutzbekleidung (National und International), der Textilhandel bzw. der An- und Verkauf von Textilprodukten (National und International), Textilveredelungen (National und International), der An- und Verkauf von Waren und Gütern im Nonfoodbereich (National und International), die Vermittlung von Lohnarbeiten (National und International), der Onlinehandel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren, die Herstellung und Produktion von Atemschutzmasken und medizinischen Masken.
Am 15.04.2026 um 16:04 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMG-TS GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Marco Gies, eröffnet worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO angeordnet. Als Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Constance Rothamel von der Kanzlei FEIGL & ROTHAMEL bestellt. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO eröffnet worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 13.07.2026 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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