Vorläufige Maßnahmen Hessen HRB 122989

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

robmaxx Holding GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
c/o robot-machining GmbH, Am Sandborn 10, 63500 Selingenstadt
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 122989
EUID
DEM1201.HRB122989

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 46/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwalt Götz Lautenbach
Adresse
Eschersheimer Landstraße 50 - 54, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069-963761130
E-Mail
frankfurt@bbl-law.com
Fax
069-963761145
Website
www.bbl-law.com

Gegenstand des Unternehmens

Die Übernahme von Holding- und Zentralfunktionen für Unternehmen insbesondere im Bereich der Herstellung, des Vertriebs und Service von Maschinen, insbesondere in Verbindung mit dem Einsatz von Robotern, das Halten und der Erwerb von Beteiligungen an und die Geschäftsführung von Gesellschaften.

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der robmaxx Holding GmbH ist am 10.04.2026 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

10.04.2026

8 IN 46/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der robmaxx Holding GmbH, Am Sandborn 10, 63500 Seligenstadt (AG Frankfurt am Main, HRB 122989), vertr. d.: Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 10.04.2026 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 10.04.2026

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