Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 124225

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Rubro Frankfurt GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Friedensstraße 2, 60311 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 124225
EUID
DEM1201.HRB124225

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 475/23 R-4-1
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Bodo Wanjura
Adresse
Anton-Burger-Weg 31, 60599 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Gastronomie; Betrieb einer Gaststätte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rubro Frankfurt GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Prüfung der bis zum 25.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, die Schuldnerin und die Insolvenzverwalterin können bis zum 08.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

13.02.2024

810 IN 475/23 R-4-1 - In dem Insolvenzverfahren Rubro Frankfurt GmbH, Friedensstraße 2, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124225), vertreten durch: Bodo Wanjura, Anton-Burger-Weg 31, 60599 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.02.2024

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