Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 112665

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Insolvenzprofil

Saigon Xua GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 112665
EUID
DEM1201.HRB112665

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1314/20 S-14-5
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Thi Thu Ha Nguyen
Adresse
Hüttenweg 5, 61130 Nidderau

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb vietnamesischer Speisegaststätten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saigon Xua GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Thi Thu Ha Nguyen, ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat angeordnet, die Prüfung der bis zum 13.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 27.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

22.03.2024

810 IN 1314/20 S-14-5 - In dem Insolvenzverfahren Saigon Xua GmbH, Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112665), vertreten durch: Thi Thu Ha Nguyen, Hüttenweg 5, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 27.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.03.2024

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