Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 101891

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Insolvenzprofil

SAM GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Vilbeler Landstraße 36, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 101891
EUID
DEM1201.HRB101891

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1172/22 S-10-9
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Verlegung von Elektrokabeln, Einbau von genormten Fertigteilen, soweit hierfür insgesamt kein besondere Genehmigungen/Erlaubnis erforderlich ist, Hausmeistertätigkeiten, Verkauf von Heizungsteilen (Rohren) , Elektroinstallation, Akustik- und Trockenbau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der SAM GmbH ist das Verfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 22.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 06.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

810 IN 1172/22 S-10-9 In dem Insolvenzverfahren SAM GmbH, Vilbeler Landstraße 36, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 101891) wird die Prüfung der bis zum 22.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.04.2026

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