Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betrieb eines Sanitätshauses mit Werkstatt und die Fertigung, Instandsetzung und Anpassung von Prothesen, Orthesen, Bandagen, Miedern und Schuheinlagen, deren Vertrieb und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Serviceleistungen sowie der Vertrieb von Krankenpflege- und Wellnessartikeln, Mobilitätshilfen sowie, soweit gesetzlich zulässig, von medinzischen und pharmazeutischen Produkten und Arzneimitteln aller Art als auch die Durchführung aller sonstigen Geschäfte, die mit den vorbeschriebenen im Zusammenhang stehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Mayer GmbH ist am 12.04.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und der Bestellung der Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters als vorläufige Insolvenzverwalterin begonnen worden. Am 30.04.2024 wurde der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Das Hauptverfahren ist am 01.05.2024 um 09:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 15.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 29.07.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Am 23.07.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
810 IN 365/24 S: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Mayer GmbH, Radilostraße 43-47, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106244), vertr. d.: 1. Markus Mayer, Königsteiner Allee 55, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), ist am 12.04.2024 um 10:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.04.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 365/24 S: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Mayer GmbH, Radilostraße 43-47, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106244), vertr. d.: 1. Markus Mayer, Königsteiner Allee 55, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 12.04.2024 um 10:11 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar. Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 365/24 S-17-7 In dem Insolvenzverfahren Sanitätshaus Mayer GmbH, Radilostraße 43-47, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106244), vertr. d.: 1. Markus Mayer, Dietzenbach, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.07.2024
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