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Insolvenzprofil
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sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und Personalberatung, Beteiligung an und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art und jeder Form sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere Übernahme der Geschäftsführung von anderen Unternehmen
Am 30.12.2025 um 13:12 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schnellkraft Personalmanagement GmbH, Eschborn, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren ist mit dem früheren Verfahren 810 IN 1619/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Jost von der CURATOR AG bestellt worden. Es ist das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 06.04.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Später hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1756/25 S-6-1 In dem Insolvenzverfahren Schnellkraft Personalmanagement GmbH, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 107756), vertr. d.: Lars Kempt, Ferdinand-Rhode-Straße 3, 04107 Leipzig, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 28.01.2026
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