Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 131768

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Schramm Gastronomie & Event GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Poststraße 2-4, 60329 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 131768
EUID
DEM1201.HRB131768

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 331/25 S-17-1
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben von Gastronomie und Eventveranstaltungen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schramm Gastronomie & Event GmbH ist eröffnet. Das Insolvenzgericht hat die Prüfung der bis zum 22.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin bis zum 06.07.2026 schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

19.05.2026

810 IN 331/25 S-17-1 In dem Insolvenzverfahren Schramm Gastronomie & Event GmbH, Poststraße 2-4, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131768) wird die Prüfung der bis zum 22.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.05.2026

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