Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 105150

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SCY Europe Vertriebs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kleine Rittergasse 11, 60594 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 105150
EUID
DEM1201.HRB105150

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 751/21 S-11-7
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Tobias Reips
Adresse
Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

europaweiter Vertrieb von elektronischen und mechanischen Artikeln aller Art, insbesondere von Vermessungsgeräten und Vermessungsinstrumenten, und alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCY Europe Vertriebs GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Prüfung der bis zum 20.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

23.02.2026

810 IN 751/21 S-11-7 In dem Insolvenzverfahren SCY Europe Vertriebs GmbH, Schäfergasse 50, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105150), vertreten durch: 1. Tobias Reips, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 20.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.02.2026

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