Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 112221

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Insolvenzprofil

Selaginella Hotel 1 GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 112221
EUID
DEM1201.HRB112221

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 507/21 S-2-6
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

a. der Erwerb, die Entwicklung, Finanzierung, die Verwaltung, der Verkauf und der Betrieb von einem oder mehreren Hotels sowie Dienstleistungen im Gastronomie-Geschäft, jeweils im weitesten Umfang; b. der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an juristischen Personen, Gesellschaften und Unternehmen (auch als persönlich haftender Gesellschafter), die insbesondere auch im Hotel-Sektor tätig sind, die Zusammenarbeit und Finanzierung und Leitung von solchen juristischen Personen, Gesellschaften und Unternehmen, sowohl allein als auch gemeinschaftlich mit anderen, c. der Erwerb, das Verwalten, die Belastung und Veräußerung von Eigentum (einschließlich Rechte des geistigen Eigentums) sowie die Kapitalanlage; d. die Vermarktung von Lizenzen, Urheberrechten, Patenten, Designs, Geheimverfahren oder -Formeln, Marken und ähnlichen Schutzrechten, um den Verkauf und Kauf von und den Handel mit diesen Produkten zu fördern, einschließlich die Verwendung dieser Gegenstände zu erlauben, und Lizenzgebühren und andere Einnahmen im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten zu erhalten; e. Leistung von periodischen Zahlungen für oder in Bezug auf Renten- oder Pensionsfonds oder -objekten, selbst wenn diese nicht im engen Zusammenhang mit den vorstehenden Geschäften oder Handlungen stehen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Selaginella Hotel 1 GmbH ist anhängig. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 2.229.057,60 EUR zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand von 464.562,89 EUR steht zur Verfügung, wovon noch Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin abzusetzen sind. Für die vorläufige Insolvenzverwalterin sowie die endgültige Insolvenzverwalterin sind Vergütungen und Auslagen festgesetzt worden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsicht niedergelegt. Es ist beschlossen worden, dass das Verfahren mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt werden soll. Ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 06.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Originalbekanntmachung

04.05.2026

810 IN 507/21 S-2-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Selaginella Hotel 1 GmbH, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 2.229.057,60 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 464.562,89 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.

Originalbekanntmachung

04.05.2026

810 IN 507/21 S-2-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Selaginella Hotel 1 GmbH, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112221) wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 06.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.04.2026

Originalbekanntmachung

04.05.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.04.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 507/21 S-2-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Selaginella Hotel 1 GmbH Westendstraße 28 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112221), werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR xxx Auslagenpauschale: EUR xxx Umsatzsteuer: EUR xxx Summe: EUR xxx Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR xxx errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch ...

Originalbekanntmachung

04.05.2026

810 IN 507/21 S-2-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Selaginella Hotel 1 GmbH, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112221) werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 524.659,87 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich der Abarbeitung der Arbeitnehmerangelegenheit für 15 Mitarbeiter geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 10% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann ...

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