Schlussverteilung Hessen HRB 108793

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Insolvenzprofil

SERMON GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Carl-Benz-Straße 35, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 108793
EUID
DEM1201.HRB108793

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 823/19 S-13-8
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann
Adresse
Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 75 61 466 0
E-Mail
info@profpannen.de
Fax
069/ 75 61 466 160
Website
www.profpannen.de

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von nicht zulassungspflichtigen Dienstleistungen in den Bereichen handwerksähnlicher Tätigkeiten, Hausmeisterservice.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SERMON GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt und dessen Vergütung ist festgesetzt. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann hat dem Gericht angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 9.074,61, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen belaufen sich auf EUR 113.118,00. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt. Für die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse ist der 01.07.2024 als Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Originalbekanntmachung

29.05.2024

810 IN 823/19 S-13-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SERMON GmbH, Rödelheimer Landstraße 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108793), vertr. d.: Eugen-Alin Calburean, Straße Tineretului Nr. 32 sc. Aet 1 ap 11, 827142 Turda, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 01.07.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.05.2024

Originalbekanntmachung

29.05.2024

810 IN 823/19 S-13-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SERMON GmbH, Rödelheimer Landstraße 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108793), vertr. d.: Eugen-Alin Calburean, Straße Tineretului Nr. 32 sc. Aet 1 ap 11, 827142 Turda, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand Beträgt EUR 9.074,61, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: EUR 113.118,00.Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Au...

Originalbekanntmachung

29.05.2024

810 IN 823/19 S-13-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SERMON GmbH, Rödelheimer Landstraße 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108793), vertr. d.: Eugen-Alin Calburean, Straße Tineretului Nr. 32 sc. Aet 1 ap 11, 827142 Turda, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 143.433,91 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von ...

Originalbekanntmachung

10.06.2024

810 IN 823/19 S-13-8 In dem Insolvenzverfahren SERMON GmbH, Rödelheimer Landstraße 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108793), vertreten durch: Eugen-Alin Calburean, Straße Tineretului Nr. 32 sc. Aet 1 ap 11, 827142 Turda, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aufgrund der geringen Masse des Verfahrens sind zugunsten der vorläufigen Insolvenzverwalterin unter Anwendung der BGH-Beschlüsse vom 13.07.2006 (IX ZB 104/05) sowie vom 04.02.10, (IX ZB 129/08) gem. § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 2 Abs. 2 InsO antragsgemäß die Mindestvergütung in Höhe von EUR 1.000,00 sowie Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festzusetzen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall...

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