Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Die Erbringung von nicht zulassungspflichtigen Dienstleistungen in den Bereichen handwerksähnlicher Tätigkeiten, Hausmeisterservice.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SERMON GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt und dessen Vergütung ist festgesetzt. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann hat dem Gericht angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 9.074,61, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen belaufen sich auf EUR 113.118,00. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt. Für die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse ist der 01.07.2024 als Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
810 IN 823/19 S-13-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SERMON GmbH, Rödelheimer Landstraße 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108793), vertr. d.: Eugen-Alin Calburean, Straße Tineretului Nr. 32 sc. Aet 1 ap 11, 827142 Turda, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 01.07.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.05.2024
Originalbekanntmachung
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