Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 36600

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SG Solution GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 36600
EUID
DEM1201.HRB36600

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 102/20 S-9-8
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Dirk Milanowski
Adresse
Haingraben 22, 60488 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten der Verkaufsförderung, Verteilung, Versand, EDV und Postbearbeitung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Solution GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 22.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann beim Insolvenzgericht bis zum 06.07.2026 schriftlich Widerspruch erhoben werden. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

15.02.2026

810 IN 102/20 S-9-8 In dem Insolvenzverfahren SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600), vertreten durch: Dirk Milanowski, Haingraben 22, 60488 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 06.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.02.2026

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