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Insolvenzprofil
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Beratung von Wirtschaftsunternehmen mit Ausnahme der Rechtsberatung, des Weiteren der Im- und Export von Waren auf Kundenbestellung, sowie schließlich die Tätigkeit als Spediteur, soweit keine besondere Genehmigung erforderlich ist
Am 28.12.2023 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIA LOGISTICS GMBH eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Der Gläubiger wird aufgefordert, Forderungen bis zum 11.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 25.03.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Später, mit Beschluss vom 17.04.2024, wird die Prüfung der bis zum 16.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 I 2 InsO). Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 30.09.2024 Widerspruch erhoben werden. Ohne Widerspruch gelten diese Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 945/23 S-17-6 - In dem Insolvenzverfahren SIA LOGISTICS GMBH, Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111925) wird die Prüfung der bis zum 16.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.04.2024
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