Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 39372

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SIGNUM Gesellschaft für Berufsbildung Training und Beratung mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Reifenberger Straße 1, 65719 Hofheim am Taunus
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 39372
EUID
DEM1201.HRB39372

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 404/20 S-17-8
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Tom Windschild

Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen, des Trainings von Führungs- und Fachkräften und die Beratung von Unternehmen in Bildungsfragen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIGNUM Gesellschaft für Berufsbildung Training und Beratung mbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 24.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 08.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

24.06.2025

810 IN 404/20 S-17-8 In dem Insolvenzverfahren SIGNUM Gesellschaft für Berufsbildung Training und Beratung mbH, Reifenberger Straße 1, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 39372), vertreten durch: Tom Windschild, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.06.2025

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