Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 128415

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Smartcare Professional GmbH vertr.d.d. GF: Simon Reins

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Neukirchner Straße 49, 65510 Hünstetten
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 128415
EUID
DEM1201.HRB128415

Insolvenzgericht

Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 110/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile
Adresse
Nerotal 18, 65193 Wiesbaden
Telefon
0611 532 374-0
E-Mail
kanzlei@dr-theile.de
Fax
0611 532 3554

Gegenstand des Unternehmens

die Zeitarbeitnehmerüberlassung, die Durchführung von Personaldienstleistungen und die Personalvermittlung, insbesondere im medizinischen Bereich, sowie die Beratung auf diesen Gebieten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der Smartcare Professional GmbH ist am 26.02.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 21.03.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dr. Peter G. Theile bleibt Insolvenzverwalter. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.09.2024. Am 08.07.2024 sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.

Originalbekanntmachung

26.02.2024

10 IN 110/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Smartcare Professional GmbH vertr.d.d. GF: Simon Reins, Neukirchner Straße 49, 65510 Hünstetten, ist am 26.02.2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 20...

Originalbekanntmachung

05.04.2024

10 IN 110/24: Über das Vermögen der Smartcare Professional GmbH vertr.d.d. GF: Simon Reins, Neukirchner Straße 49, 65510 Hünstetten (AG Frankfurt am Main, HRB 128415), ist am 21.03.2024 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.08.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 ...

Originalbekanntmachung

08.07.2024

10 IN 110/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smartcare Professional GmbH vertr.d.d. GF: Simon Reins, Neukirchner Straße 49, 65510 Hünstetten (AG Frankfurt am Main, HRB 128415), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 02.07.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung u...

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