Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 96422

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Spielfabrik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Leipziger Straße 36, 60487 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 96422
EUID
DEM1201.HRB96422

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1044/21 S-14-6
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Bora Aras

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Vergnügungsstätten aller Art und von Entertainmentcentern, das Aufstellen und die Vermietung von Spielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie der Betrieb von Spielhallen und Online-Spielhallen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spielfabrik GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 01.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 15.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

04.06.2025

810 IN 1044/21 S-14-6 In dem Insolvenzverfahren Spielfabrik GmbH, Leipziger Straße 36, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96422), vertreten durch: Bora Aras, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.06.2025

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