Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Dienst- und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Konzert- und sonstigen Veranstaltungen, insbesondere die Durchführung von Bühnenaufbauten, die Erstellung technischer Einrichtungen und dgl.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stageservice Frankfurt am Main GmbH ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Zunächst wurden für die vorläufige Insolvenzverwalterin Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage belief sich auf EUR 234.268,56. Aufgrund der Abwicklung bestehender Vertragsverhältnisse wurde der Bruchteil der Vergütung von 25 % auf 75 % erhöht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Verwertung der Insolvenzmasse beendet und die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 781.274,64 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand in Höhe von EUR 158.645,76 steht zur Verfügung, wovon noch Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin abzusetzen sind. Die maßgebliche Masse für die Vergütungsrechnung betrug EUR 252.389,82. Eine Erhöhung der Regelvergütung um 35 % wurde aufgrund von Mehrarbeit im Bereich Arbeitnehmer- und Geschäftsführerhaftung sowie dem Schwierigkeitsgrad des Verfahrens gerechtfertigt. Gläubiger konnten bis zum 22.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Regelinsolvenzverfahren Stageservice Frankfurt am Main GmbH Amtsgericht Frankfurt am Main 810 IN 516/20 S-11-1 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stageservice Frankfurt am Main GmbH, Westerbachstraße 110, 65936 Frankfurt, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 781.274,64 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 158.645,76 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
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