Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starline Service GmbH ist anhängig. Zunächst wurde für den vorläufigen Insolvenzverwalter Sadullah Sadi Rahman eine Vergütung festgesetzt, wobei aufgrund der Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten und einer übertragenden Sanierung eine Erhöhung des Bruchteils auf 170% erfolgte. Später wurde der endgültige Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe bestellt, dessen Vergütung aufgrund von Mehrarbeit im Bereich der übertragenden Sanierung, der Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen und mangelnder Mitarbeit des Geschäftsführers um 100% erhöht wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 1.305.640,06 Euro, während Insolvenzforderungen in Höhe von 3.617.553,90 Euro zu berücksichtigen sind. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussunterlagen eingereicht und die Zustimmung zur Schlussverteilung erhalten, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet. Gläubigern steht es bis zum 23.02.2026 offen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände zu stellen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main vor.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starline Service GmbH, Am Hauptbahnhof 18, 60329 Frankfurt am Main, hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 1.305.640,06, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 3.617.553,90 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 627/21 S-3-5, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
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