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Die Erbringung von Leistungen baudekorativer Art, insbesondere Maler- und Lackiererarbeiten, ferner der Verkauf von Malerbedarfsartikeln
Im Verfahren über das Vermögen der Stefan Contzen Malerbetrieb GmbH ist am 01.02.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt worden.
Originalbekanntmachung
810 IN 981/25 S-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stefan Contzen Malerbetrieb GmbH, Bathgartenweg 4, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35678), vertr. d.: Stefan Contzen, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.02.2026
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