Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 99818

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Ströhmann Steindesign GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Nassaustraße 25, 65719 Hofheim am Taunus
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 99818
EUID
DEM1201.HRB99818

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 255/24 S-4-1
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Wellensiek Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth
Adresse
Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 90 74 58 0
E-Mail
kontakt@wellensiek.de
Fax
069/ 90 74 58 50
Website
www.wellensiek.com

Gegenstand des Unternehmens

Verkauf und Vermarktung aller Natursteinprodukte und -arbeiten wie Komplettbäder, Böden und Küchen einschließlich Montage- und Versetzarbeiten sowie die Durchführung von Steinmetzarbeiten. Die Entwicklung und das Marketing neuer Natursteinprodukte, Kreation von Design in Stein sowie die Entwicklung von Markttrends. Forschung in Bezug auf hochwertige Steinarbeiten, Beratung und Schulung von Betrieben, Personal und Vertriebsmitarbeitern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ströhmann Steindesign GmbH ist am 26.03.2024 im Antragsverfahren eröffnet worden, wobei am selben Tag um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist am 01.05.2024 um 09:35 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 12.08.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Am 29.05.2024 sind für den vorläufigen Insolvenzverwalter Vergütung, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der bis zum 06.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 20.04.2026 Widerspruch erhoben werden. Soweit kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

26.03.2024

810 IN 255/24 St: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818), vertr. d.: Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.03.2024

Originalbekanntmachung

02.05.2024

810 IN 255/24 St: In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818), vertreten durch: Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), wurde am 01.05.2024 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüb...

Originalbekanntmachung

03.05.2024

810 IN 255/24 S-15-1 Am 01.05.2024 um 09:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818), vertreten durch: Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 29.07.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.08.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandl...

Originalbekanntmachung

03.06.2024

Amtsgericht Frankfurt am Main 29.05.2024 - Insolvenzgericht - 810 IN 255/24 S-15-1 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818), vertreten durch: Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 102.016,03 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung, arbeitsrechtliche Fragen, Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten und komplexe Rechtsverhältnisse die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 50 % auf insge...

Originalbekanntmachung

30.07.2025

810 IN 255/24 S-15-1 In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818), vertr. d.: Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 28.07.2025

Originalbekanntmachung

16.02.2026

810 IN 255/24 S-4-1 In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818), vertreten durch: Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 06.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.02.2026

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