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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen sind festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Schlussverteilung vorbereitet. Die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen beträgt EUR 195.929,04, während der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand EUR 33.627,96 beträgt. Es ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 23.06.2025 angesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1107/20 S-10-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74447), vertr. d.: Marcus Ehrenhardt, Plaza Frederic Chopin 1, 07001 Palma de Mallorca, SPANIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 23.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
810 IN 1107/20 S-10-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D , 60549 Frankfurt, Geschäfts-Nr.: 810 IN 1107/20 S-10-1, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 195.929,04 beträgt. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 33.627,96. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen. Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
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