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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SVS Group GmbH ist am 07.05.2025 um 11:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens bestellt. Der Schuldnerin wurde die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 08.06.2026 schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main erhoben werden. Soweit innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 510/24 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren SVS Group GmbH, Darmstädter Landstraße 106, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131661), vertreten durch: Hiba Iddouch, Mainz, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.02.2026
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