Schlussverteilung Hessen HRB 119070

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Insolvenzprofil

Synbionik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Weismüllerstraße 50, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 119070
EUID
DEM1201.HRB119070

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 404/21 S-17-1
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Patentierung und Kommerzialisierung gentechnisch veränderter Mikroorganismen sowie Konzipierung, Konstruktion und Kommerzialisierung von Bioreaktorprototypen zur biosynthetischen Produktion von Feinchemikalien für industrielle und pharmazeutische Anwendungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Synbionik GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main ergangen. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei aufgrund von Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen ein Zuschlag gewährt wurde. Später wurde die Vergütung der endgültigen Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 15 % aufgrund von Mehrarbeit und Schwierigkeitsgrad des Verfahrens angeordnet wurde. Im Mai 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 03.06.2024 bestand. Im März 2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet war. Es sind Forderungen in Höhe von 601.975,05 EUR zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand in Höhe von 549.182,52 EUR steht für die Verteilung zur Verfügung. Gläubiger konnten bis zum 26.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben.

Originalbekanntmachung

06.05.2024

810 IN 404/21 S-17-1 - In dem Insolvenzverfahren Synbionik GmbH, Weismüllerstraße 50, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119070), vertreten durch: 1. Christoph von Oldenburg, (Geschäftsführer), vertreten durch: 1.1. Linus Willems, Grusonstraße 4, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 20.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als fes...

Originalbekanntmachung

25.03.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 25.03.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 404/21 S-17-1 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Synbionik GmbH, Weismüllerstraße 50, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119070), vertreten durch: 1. Christoph von Oldenburg, (Geschäftsführer), vertreten durch: 1.1. Linus Willems, Grusonstraße 4, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen EUR Zustellungsauslagen EUR Umsatzsteuer EUR Summe EUR Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 932.851,75 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich Forschung und Arbeitnehmerangelegenheiten geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 15 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpaus...

Originalbekanntmachung

25.03.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 25.03.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 404/21 S-17-1 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Synbionik GmbH, Weismüllerstraße 50, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119070), vertreten durch: 1. Christoph von Oldenburg, (Geschäftsführer), vertreten durch: 1.1. Linus Willems, Grusonstraße 4, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR Auslagenpauschale: EUR Umsatzsteuer: EUR Summe: EUR Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 905.309,62 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR . Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschl...

Originalbekanntmachung

25.03.2026

810 IN 404/21 S-17-1 In dem Insolvenzverfahren Synbionik GmbH, Weismüllerstraße 50, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119070), vertreten durch: 1. Christoph von Oldenburg, (Geschäftsführer), vertreten durch: 1.1. Linus Willems, Grusonstraße 4, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 26.05.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zusti...

Originalbekanntmachung

25.03.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Synbionik GmbH, Weismüllerstraße 50, 60314 Frankfurt, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 601.975,05 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 549.182,52 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main Insolvenzgericht

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