Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Entwicklung, Patentierung und Kommerzialisierung gentechnisch veränderter Mikroorganismen sowie Konzipierung, Konstruktion und Kommerzialisierung von Bioreaktorprototypen zur biosynthetischen Produktion von Feinchemikalien für industrielle und pharmazeutische Anwendungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Synbionik GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main ergangen. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei aufgrund von Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen ein Zuschlag gewährt wurde. Später wurde die Vergütung der endgültigen Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 15 % aufgrund von Mehrarbeit und Schwierigkeitsgrad des Verfahrens angeordnet wurde. Im Mai 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 03.06.2024 bestand. Im März 2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet war. Es sind Forderungen in Höhe von 601.975,05 EUR zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand in Höhe von 549.182,52 EUR steht für die Verteilung zur Verfügung. Gläubiger konnten bis zum 26.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben.
Originalbekanntmachung
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Originalbekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Synbionik GmbH, Weismüllerstraße 50, 60314 Frankfurt, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 601.975,05 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 549.182,52 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main Insolvenzgericht
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