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Insolvenzprofil
Tacco Footcare International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Paderborner Str. 146, 33689 Bielefeld
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 92793
EUID
DEM1201.HRB92793
Insolvenzgericht
Gericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 247/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Axel Geese
Adresse
Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
Gegenstand des Unternehmens
sind Herstellung, Handel, Vertrieb von Schuhfurnituren, Schuhpflegemitteln und weiteren Schuhergänzungsprokukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tacco Footcare International GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Geese, ist bestellt. Im Rahmen der Schlussrechnung beträgt die Masse 913.104,18 EUR. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 602.170,21 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 360.304,78 EUR zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 04.03.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld aus.
Originalbekanntmachung
15.01.2026
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 247/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 92793 eingetragenen Tacco Footcare International GmbH, Industriestraße 15, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Paluszek, Industriestraße 15, 33689 Bielefeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Schulz & Partner , Kehdenstraße 1, 24103 Kiel
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 23.06.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung ang...
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 247/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 92793 eingetragenen Tacco Footcare International GmbH, Industriestraße 15, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Paluszek, Industriestraße 15, 33689 Bielefeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Schulz & Partner , Kehdenstraße 1, 24103 Kiel
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 23.06.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, dessen Grundlage der Wert der Insolvenzmasse ist, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 InsVV).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Die Bestimmung der maßgeblichen Masse im Einzelnen richtet sich nach § 1 Abs. 2 der InsVV.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 913.104,18 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 57 Gläubigern auf ... €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 200 % und damit auf den Betrag von ... € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.12.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 eingesehen werden.
43 IN 247/20
Amtsgericht Bielefeld, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
15.01.2026
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 247/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 92793 eingetragenen Tacco Footcare International GmbH, Industriestraße 15, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Paluszek, Industriestraße 15, 33689 Bielefeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Schulz & Partner , Kehdenstraße 1, 24103 Kiel
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
04.03.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf...
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 247/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 92793 eingetragenen Tacco Footcare International GmbH, Industriestraße 15, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Paluszek, Industriestraße 15, 33689 Bielefeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Schulz & Partner , Kehdenstraße 1, 24103 Kiel
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
04.03.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 aus.
43 IN 247/20
Amtsgericht Bielefeld, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
19.01.2026
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 247/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 92793 eingetragenen Tacco Footcare International GmbH, Industriestraße 15, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Paluszek, Industriestraße 15, 33689 Bielefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 602.170,21 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 360.304,78 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 247/20
Amtsgericht Bielefeld, 19.01.2026
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