Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Telia Handel UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Lurgiallee 10-12 (Büro B01T02), 60439 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 126274
EUID
DEM1201.HRB126274
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 996/25 T-82-
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger
Gegenstand des Unternehmens
Online-Geschäftsdienstleistungen (außer Finanzdienstleistungen), Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere Balance-Bikes, Scootern, Go-Karts, Gehilfen, Sport- und Fitnessgeräten, SmartHome, Haushaltsgeräten für den täglichen Bedarf, Baby-Produkte, medizinische Produkte und Geräte, Körperpflege- und Gesundheitsprodukten, Testreagenzien und Impfstoffe gegen Covid-19.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telia Handel UG (haftungsbeschränkt) ist im Antragsverfahren durch das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 05.03.2026 abgewiesen worden. Der Antrag wurde vom Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, gestellt. Die Ablehnung des Eröffnungsantrages erfolgte mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Ermittlungen und ein Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger vom 02.02.2026 haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, jedoch keine Masse vorhanden ist. Der Antragsteller hatte bereits abgelehnt, einen Massekostenvorschuss zu zahlen. Das Gericht hat angeordnet, den Antragsgegner in das Schuldnerverzeichnis einzutragen gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Gegenstandswert wurde auf 500,00 EUR festgesetzt.
Originalbekanntmachung
06.03.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main
05.03.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 996/25 T-82-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main,
- Antragsteller -
g e g e n
Telia Handel UG (haftungsbeschränkt), Lurgiallee 10-12, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126274),
vertreten durch:
Taohong Ling, (Geschäftsführerin),
- Antragsgegner -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n .
Es wird die Eintragung des Antragsgegners in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskost...
Amtsgericht Frankfurt am Main
05.03.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 996/25 T-82-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main,
- Antragsteller -
g e g e n
Telia Handel UG (haftungsbeschränkt), Lurgiallee 10-12, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126274),
vertreten durch:
Taohong Ling, (Geschäftsführerin),
- Antragsgegner -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n .
Es wird die Eintragung des Antragsgegners in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger vom 02.02.2026.
Der Antragsteller hat bereits in seinem Antrag abgelehnt, einen Massekostenvorschuss zu zahlen.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Der Gegenstandswert wird gemäß §§ 4 InsO, 58 GKG nach dem Mindestwert festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und dem Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
06.03.2026
810 IN 996/25 T-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Telia Handel UG (haftungsbeschränkt), Lurgiallee 10-12, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126274), vertr. d.: Taohong Ling, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026
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