Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 136464

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Terra Dynamics GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 136464
EUID
DEM1201.HRB136464

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1467/25 T-3-5
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Noah Preuß
Adresse
Balduinstraße 8, 54497 Morbach

Gegenstand des Unternehmens

Montage und Wartung von Photovoltaikanlagen, Montage und Wartung von Klimatechnik und Wärmepumpen, sowie Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen, wie beispielsweise Hausmeisterservice, Handel mit Waren und Montage von fertigen Bauteilen und Plug-in-Play-Komponenten

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der Terra Dynamics GmbH ist der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mitgeteilt worden, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 12.03.2026 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 10.803,00. Aufgrund unzureichender Buchhaltung wurde der Bruchteil für die Vergütung des vorläufigen Verwalters von 25% auf 35% erhöht. Die Auslagenpauschale wurde auf XXX EUR reduziert. Am 22.04.2026 hat das Insolvenzgericht die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegenstand der Prüfung sind Forderungen, die nachträglich angemeldet wurden. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung erheben. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

13.03.2026

810 IN 1467/25 T-3-5 In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464), vertreten durch: Noah Preuß, Balduinstraße 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 10.803,00 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch...

Originalbekanntmachung

21.04.2026

810 IN 1467/25 T-3-5 In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464), vertr. d.: Noah Preuß, Balduinstraße 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 21.04.2026

Originalbekanntmachung

23.04.2026

810 IN 1467/25 T-3-5 In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464), vertreten durch: Noah Preuß, Balduinstraße 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.04.2026

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