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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TH consult UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet.
Originalbekanntmachung
810 IN 1328/25 T-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TH consult UG (haftungsbeschränkt), Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122022), vertr. d.: Christina Schneider, Zeuläckerstraße 32, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026
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