Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 129542

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Thai & Turf Frankfurt GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
An der Welle 7, 60322 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 129542
EUID
DEM1201.HRB129542

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 775/23 T-5-7
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführerin Sandra Regina Urban-Fichera

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines gastronomischen Ladenlokals inklusive der Abgabe von alkoholischen Getränke zum Verzehr vor Ort.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thai & Turf Frankfurt GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, die Schuldnerin und die Insolvenzverwalterin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

06.03.2026

810 IN 775/23 T-5-7 In dem Insolvenzverfahren Thai & Turf Frankfurt GmbH, An der Welle 7, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 129542), vertreten durch: Sandra Regina Urban-Fichera, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026

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