Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thai & Turf Steakhouse GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mörfelder Landstraße 235, 60598 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 113026
EUID
DEM1201.HRB113026
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 447/23 T-3-7
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
LESSING Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwältin Heike Sopp
Adresse
Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe
Telefon
06172/ 88 696 10
E-Mail
office@ra-lessing.de
Fax
06172/ 88 696 50
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines gastronomischen Ladenlokals.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 17.06.2024 um 16:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thai & Turf Steakhouse GmbH eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Rechtsanwältin Heike Sopp ist als Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 02.09.2024. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 16.09.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
29.06.2024
810 IN 447/23 T-3-7 Am 17.06.2024 um 16:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren Thai & Turf Steakhouse GmbH, Mörfelder Landstraße 235, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113026), vertreten durch: 1. Sandra Regina Urban-Fichera, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Heike Sopp, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.09.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.09.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von beson...
810 IN 447/23 T-3-7 Am 17.06.2024 um 16:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren Thai & Turf Steakhouse GmbH, Mörfelder Landstraße 235, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113026), vertreten durch: 1. Sandra Regina Urban-Fichera, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Heike Sopp, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.09.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.09.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.06.2024
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