Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Errichtung und Modernisierung von Immobilien aller Art als Bauregieunternehmen unter Hinzuziehung von Subunternehmern auf eigenen und fremden Grundstücken, sowie die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THEON BUILDINGS GmbH ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht hat angeordnet, die Prüfung der bis zum 03.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin bis zum 17.08.2026 schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 910/24 T-16-6 In dem Insolvenzverfahren THEON BUILDINGS GmbH, Hauptstraße 22, 64711 Erbach (AG Frankfurt am Main, HRB 132511) wird die Prüfung der bis zum 03.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.02.2026
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.