Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Übernahme der Geschäftsführung und Haftung bei Personengesellschaften, insbesondere auch bei der SoHo Campus GmbH & Co. KG (HRA 47127 Amtsgericht Frankfurt).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thompson Grand GmbH ist am 02.04.2024 um 10:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.06.2024 anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen waren bis zum 01.07.2024 vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten Forderungen als festgestellt und Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 244.784,30 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand in Höhe von EUR 18.362,86 ist vorhanden, wovon noch Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin abzusetzen sind. Das Insolvenzgericht hat der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt. Gläubiger können bis zum 04.05.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thompson Grand GmbH, Querstraße 8-10, 60322 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 244.784,30 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 18.362,86 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -, den 06.03.2026
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