Schlussverteilung Hessen HRB 94563

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Insolvenzprofil

Top Bet GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Allerheiligenstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 94563
EUID
DEM1201.HRB94563

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1016/20 T-10-9
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Anton Hans Rainer Schwab
Adresse
Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben von Restaurants, Cafes und sonstigen Gastronomiebetrieben mit Alkoholausschank sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Top Bet GmbH ist anhängig. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 95 % aufgrund von Mehrarbeit und erschwerten Ermittlungen angeordnet wurde. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Gläubiger können bis zum 28.07.2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen betragen 345.069,80 €, während ein Massebestand von 59.483,94 € vorhanden ist. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Originalbekanntmachung

03.06.2025

810 IN 1016/20 T-10-9 In dem Insolvenzverfahren Top Bet GmbH, Zobelstraße 5, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 94563), vertreten durch: Anton Hans Rainer Schwab, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 28.07.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie is...

Originalbekanntmachung

03.06.2025

Amtsgericht Frankfurt am Main 02.06.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 1016/20 T-10-9 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Top Bet GmbH, Zobelstraße 5, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 94563), vertreten durch: Anton Hans Rainer Schwab, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 101.057,55 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX. Die von Seitens des Insolvenzverwalters im Zuge der Aufarbeitung der unvollständigen Buchhaltung zu leistende Mehrarbeit, die durch das obstruktive Verhalten der Geschäftsführung erschwerten Ermittlungen der Vermögenswerte und Gesellschaftssituation, sowie der allgemein festzustellende Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens rechtfertigen eine Erhöhung der Regelvergütung um 95 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX. Antrags...

Originalbekanntmachung

06.06.2025

810 IN 1016/20 T-10-9 In dem Insolvenzverfahren Top Bet GmbH, Allerheiligenstraße 2-4, 60313 Frankfurt, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 345.069,80 €. Es ist ein Massebestand von 59.483,94 € vorhanden. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 05.06.2025

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