Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Top Bet GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Allerheiligenstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 94563
EUID
DEM1201.HRB94563
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1016/20 T-10-9
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Anton Hans Rainer Schwab
Adresse
Frankfurt am Main
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben von Restaurants, Cafes und sonstigen Gastronomiebetrieben mit Alkoholausschank sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Top Bet GmbH ist anhängig. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 95 % aufgrund von Mehrarbeit und erschwerten Ermittlungen angeordnet wurde. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Gläubiger können bis zum 28.07.2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen betragen 345.069,80 €, während ein Massebestand von 59.483,94 € vorhanden ist. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
03.06.2025
810 IN 1016/20 T-10-9 In dem Insolvenzverfahren Top Bet GmbH, Zobelstraße 5, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 94563),
vertreten durch:
Anton Hans Rainer Schwab, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 28.07.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie is...
810 IN 1016/20 T-10-9 In dem Insolvenzverfahren Top Bet GmbH, Zobelstraße 5, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 94563),
vertreten durch:
Anton Hans Rainer Schwab, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 28.07.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 02.06.2025
Originalbekanntmachung
03.06.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.06.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1016/20 T-10-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Top Bet GmbH, Zobelstraße 5, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 94563),
vertreten durch:
Anton Hans Rainer Schwab, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 101.057,55 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX.
Die von Seitens des Insolvenzverwalters im Zuge der Aufarbeitung der unvollständigen Buchhaltung zu leistende Mehrarbeit, die durch das obstruktive Verhalten der Geschäftsführung erschwerten Ermittlungen der Vermögenswerte und Gesellschaftssituation, sowie der allgemein festzustellende Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens rechtfertigen eine Erhöhung der Regelvergütung um 95 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX.
Antrags...
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.06.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1016/20 T-10-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Top Bet GmbH, Zobelstraße 5, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 94563),
vertreten durch:
Anton Hans Rainer Schwab, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 101.057,55 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX.
Die von Seitens des Insolvenzverwalters im Zuge der Aufarbeitung der unvollständigen Buchhaltung zu leistende Mehrarbeit, die durch das obstruktive Verhalten der Geschäftsführung erschwerten Ermittlungen der Vermögenswerte und Gesellschaftssituation, sowie der allgemein festzustellende Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens rechtfertigen eine Erhöhung der Regelvergütung um 95 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
06.06.2025
810 IN 1016/20 T-10-9 In dem Insolvenzverfahren Top Bet GmbH, Allerheiligenstraße 2-4, 60313 Frankfurt, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 345.069,80 €. Es ist ein Massebestand von 59.483,94 € vorhanden. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 05.06.2025
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